Grenzgänger: Ist eine Direktversicherung sinnvoll?

Ist eine Direktversicherungen für Grenzgänger sinnvoll? Zweifelsohne sind Direktversicherungen lukrativ. Aber nicht für Sie als Grenzgängerin oder Grenzgänger, sondern für die "Berater", die Ihnen eine Grenzgänger-Direktversicherung auf Provisionsbasis verkaufen.

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Grenzgänger-Direktversicherung: Viele Grenzgänger aus Lörrach, Weil am Rhein, Grenzach und Rheinfelden arbeiten in Basel und verdienen gutes Geld. Das wissen auch sogenannte Berater, die gerne jedem Grenzgänger Direktversicherungen verkaufen.

Was genau ist eine Direktversicherung überhaupt?

Eine Direktversicherung zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Es ist eine (teure) Lebens- oder Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt.

 

Sie zahlen maximal vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens ein. Der Maximalbetrag, den Sie einzahlen können, bemisst sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2021 sind das derzeit insgesamt 6816 Euro. Maximal 6816 Euro können Sie von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und müssen Sie nicht versteuern. Da Sie einen Teil Ihres Gehalts in die Altersvorsorge investieren, spricht man auch von Entgeltumwandlung. Ergo: Sie "sparen" Steuern und sorgen gleichzeitig für Ihr Alter vor. Klingt doch gut, oder nicht?

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Grenzgänger Direktversicherung: Ein gutes Geschäft für die "Berater", kein gutes Geschäft für die Direktversicherten

Warum ist eine Grenzgänger-Direktversicherung nicht sinnvoll?

Was die Verkäufer meist "vergessen" Ihnen als Grenzgänger über Direktversicherungen zu sagen:

 

  • Direktversicherungen sind als Anlagevehikel, unabhängig von Ihrem Status als Schweiz-Grenzgänger:in, immer teuer und in der Regel wenig rentabel. Hohe Vertriebsprovisionen und Gebühren zehren ständig am Kapital, die niedrigen Zinsen tun ein übriges

 

  • Die Steuern werden auch bei einer Direktversicherung für Grenzgänger nicht gespart, sondern in die Rentenphase verschoben. Die mögen dann tiefer sein, aber es ist eben kein Einsparen der Steuern

 

  • Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen auf Rentenanteile aus Direktversicherungen über 164,50 € Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge plus Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Zusammen an die 20 Prozent

 

  • Als Grenzgänger in die Schweiz erhalten Sie von Ihrem Schweizer Arbeitgeber keinen Zuschuss für eine deutsche betriebliche Altersvorsorge. Die im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 15 Prozent gelten nicht für Grenzgänger

 

  • Beiträge von Grenzgängern zu einer Direktversicherung werden nach Abzug der Sozialbeiträge geleistet. Die für Direktversicherte in Deutschland geltende Befreiung von Sozialabgaben bis 3408 € gilt nicht für Schweiz-Grenzgänger

 

Rechnet man alle Nachteile zusammen, können Grenzgänger:innen davon ausgehen, dass sie vermutlich (deutlich) älter als 90 Jahre werden müssen, um das in die Direktversicherung eingezahlte Kapital zurückzubekommen.

 

Fazit: Verbraucherschützer geben als Faustregel: Eine Direktversicherung lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die mindestens 20 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten. Da ein Arbeitgeberzuschuss bei Grenzgänger:innen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht möglich ist, ist eine Direktversicherung für Schweiz-Grenzgänger nicht sinnvoll.

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Honorarberater Dr. Michael Ritzau bezeichnet "Säule 3a für Grenzgänger" als reine Mogelpackung

Grenzgänger Direktversicherung: Begriff "Säule 3a Grenzgänger" ist reine Mogelpackung

Vorsicht: Das werbewirksame Label "Säule 3a für Grenzgänger" hat nichts mit der Schweizer Säule 3a zu tun. Hier werden bAV-Direktversicherungen unter falschen Namen vermarktet.  

 

Lassen Sie sich von Banken, Versicherungen oder scheinbar unabhängigen Grengzänger-Beratungen nicht über den Tisch ziehen und informieren Sie sich vorab aus seriösen und unabhängigen Quellen. Dazu gehören beispielsweise Verbraucherzentralen. Aber auch Honorarberater wie mich, die unabhängig beraten, weil sie direkt von ihren Kunden und Kundinnen bezahlt werden. Mein Honorar richtet sich nicht nach der Provision eines verkauften Versicherungsprodukts (aus dem einfachen Grund, weil ich nichts verkaufe), sondern nach dem Zeitaufwand meiner Beratung. In meiner Kosten-Tabelle erfahren Sie mehr zum Thema Kosten von Finanzprodukten im Vergleich zu den Kosten einer Honorarberatung auf Stundenbasis.

 

Falls Sie einen persönlichen Eindruck von mir gewinnen wollen: Ich halte regelmäßig meinen Vortrag "Kleine Finanzkunde für Grenzgänger" an fast allen Volkshochschulen im Dreiländereck wie Lörrach, Waldshut, Grenzach-Wyhlen, Bad Säckingen, Schopfheim und Weil am Rhein u.a.. In einigen Volkshochschulen zählt mein Vortrag mittlerweile zu den bestbesuchten Veranstaltungen.

 

Falls Sie meine Meinung zu weiteren überteuerten und/oder sinnlosen Anlagevehikel interessiert, lesen Sie doch meinen Beitrag "Sind Mischfonds sinnvoll?" und "Teuer und riskant: Anlagezertifikate".

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