Zweifelsohne sind Direktversicherungen lukrativ. Aber nicht für Sie und Ihre Rente als Grenzgängerin oder
Grenzgänger, sondern für die "Berater", die Ihnen eine Grenzgänger-Direktversicherung auf Provisionsbasis verkaufen.
Was ist eine Direktversicherung überhaupt?
Eine Direktversicherung zählt zu den fünf Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) in Deutschland. Es ist eine (teure) Lebens- oder Rentenversicherung, die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer abschließen.
Der Arbeitnehmer zahlt maximal vier Prozent seines Bruttoeinkommens ein. Der Maximalbetrag, den Arbeitnehmer in ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen können, bemisst sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Für das Jahr 2023 sind das derzeit insgesamt 7.008 Euro.
Das bedeutet: Sie können maximal 7.008 Euro der bAV-Beiträge als Arbeitnehmer von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen. Diese Beiträge bzw. Beitrags-Anteile müssen sie also zunächst (+) nicht versteuern.
Da Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil Ihres Gehalts in ihre Altersvorsorge investieren, spricht man auch von Entgeltumwandlung. Ergo: Der Arbeitnehmer "spart" Steuern und sorgen gleichzeitig für sein Alter und seine Rente vor. Klingt doch gut, oder nicht?
Sind Direktversicherungen für Grenzgänger als Altersvorsorge sinnvoll?
Warum sind Grenzgänger-Direktversicherungen teuer?
Was die Verkäufer meist "vergessen" Ihnen als Grenzgänger über Direktversicherungen zu sagen:
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Direktversicherungen sind als Anlagevehikel, unabhängig von Ihrem Status als Schweiz-Grenzgänger:in, eine teure
kosten-intransparente und wenig rentable Variante der Altersvorsorge. Hohe Vertriebsprovisionen und Gebühren zehren ständig am Kapital.
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Die Steuern werden auch bei einer Direktversicherung für Grenzgänger nicht gespart, sondern in die Renten-Phase verschoben. Die
Steuern mögen dann tiefer sein, aber es ist eben kein Einsparen der Steuern. Der Steuervorteil ist massiv geringer als angepriesen.
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Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen auf Renten-Anteile aus Direktversicherungen über 170 Euro Arbeitnehmer-
und Arbeitgeber-Beiträge plus
Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Zusammen gehen also rund 20 Prozent der Zusatz-Rente weg
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Als Grenzgänger in die Schweiz erhalten Sie von Ihrem Schweizer Arbeitgeber keinen
Zuschuss für eine deutsche betriebliche Altersvorsorge. Die im Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschüsse von mindestens 15 Prozent gelten
nicht für Grenzgänger
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Beiträge von Grenzgängern zu einer Direktversicherung werden nach Abzug der Sozialbeiträge geleistet. Die für Direktversicherte
in Deutschland geltende Befreiung von Sozialabgaben bis 3504 € gilt nicht für Schweiz-Grenzgänger
Rechnet man alle Nachteile zusammen, können Grenzgänger:innen davon ausgehen, dass sie vermutlich (deutlich) älter als 90 Jahre werden müssen, um das in die
Direktversicherung eingezahlte Kapital überhaupt zurückzubekommen. Das liegt an den generell sehr schlechten Rentenfaktoren, die bei Verrentung verwendet werden.
Fazit: Verbraucherschützer geben als Faustregel: Eine Direktversicherung lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die mindestens 20 Prozent Zuschuss vom Arbeitgeber
erhalten. Da ein Arbeitgeberzuschuss bei Grenzgänger:innen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht möglich ist, ist eine Direktversicherung für Schweiz-Grenzgänger nicht sinnvoll,
sondern sinnlos.
Begriff "Säule 3a Grenzgänger" ist reine Mogelpackung
Vorsicht: Das werbewirksame Label "Säule 3a für Grenzgänger" hat nichts mit der Schweizer Säule 3a zu tun. Hier werden bAV-Direktversicherungen unter falschen Namen vermarktet.
Lassen Sie sich von Banken, Sparkassen, Versicherungen und scheinbar unabhängigen Grengzänger-Beratungen nicht über den Tisch ziehen und informieren Sie sich vorab aus seriösen und unabhängigen Quellen.
Dazu gehören beispielsweise Verbraucherzentralen. Aber auch Honorarberater wie mich, die unabhängig beraten,
weil sie direkt von ihren Kunden und Kundinnen bezahlt werden - und eben keine Versicherungen an Grenzgängerinnen und Grenzgänger verticken.
Mein Honorar basiert nicht auf Provisionen eines verkauften Versicherungsprodukts (aus dem einfachen Grund, weil ich nichts verkaufe), sondern nach dem Zeitaufwand meiner Beratung.
In meiner Kosten-Tabelle erfahren Sie mehr zum Thema Kosten von Finanzprodukten im Vergleich zu den Kosten einer Honorarberatung auf Stundenbasis.
Falls Sie einen persönlichen Eindruck von mir gewinnen wollen: Ich halte regelmäßig meinen Vortrag "Kleine Finanzkunde für Grenzgänger" an fast allen Volkshochschulen im Dreiländereck wie Lörrach, Waldshut, Grenzach-Wyhlen, Bad Säckingen, Schopfheim und Weil am Rhein u.a..
In einigen Volkshochschulen zählt mein Vortrag mittlerweile zu den bestbesuchten Veranstaltungen.
Falls Sie meine Meinung zu weiteren überteuerten Anlagevehikel und "Finanzcoachings" interessiert, verweise ich Sie gerne auf meine weiteren
Blogbeiträge
Mischfonds, Anlagezertifikate, aktiv gemanagte Fonds
1. Mein Blogbeitrag zu dem Fondsanbieter Ökoworld
2. Mein Blogbetrag zu teuren Mischfonds
3. zur Frage, ob Direktversicherungen als Säule 3 a für Grenzgänger funktionieren
4. zur Sinnhaftigkeit von teuren Finanzcoachings, speziell auch für Frauen. Das Problem: Sämtliche Coaches haben keine Zulassung. Sie dürfen also gar keine Anlageberatung anbieten. Die Coaching-Angebote klingen oft verheißungsvoll, letztendlich sind Sie aber bei der Produktauswahl bzw. der richtigen ETFs auf sich gestellt.
5. und zu der Frage, wie ein Honorarberater abrechnen soll und was für Sie günstiger ist: Stundensatz oder Bestandsvergütung.
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