Auch Schweiz-Grenzgänger brauchen bei Fragen zur Pensionskasse und Altersvorsorge Beratung, die vom Produkteverkauf losgelöst ist. Honorar-Finanzanlagenberater Dr. Michael Ritzau bietet eine echte, unabhängige Beratung für Schweiz-Grenzgänger in Sachen Geldanlage und Altersvorsorge.
Viele meiner Kunden sind Schweiz-Grenzgänger und haben spezielle Fragen zu ihrer Pensionskasse in der Schweiz. Sie müssen zu verschiedenen Zeitpunkten wichtige
Entscheidungen treffen, bei denen ich als als Experte für Grenzgängerinnen und Grenzgänger in die Schweiz helfen kann. Auch weil ich als Chemiker selbst fast zehn Jahre in der Schweiz gelebt und danach als Schweiz-Grenzgänger in Basel
gearbeitet habe. Ich kenne das Schweizer System mit AHV, Pensionskassen (2. Säule) und die Steuer-Regelungen für Grenzgänger in Deutschland sehr gut.
Macht ein Einkauf für Schweiz-Grenzgänger Sinn und wenn ja, bis zu welcher Höhe? Tipp: Beziehen Sie auch den Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse und die vorhandenen Anlagealternativen in Ihre Entscheidung mit ein.
Schweizer Pensionskassen erlauben angehenden Rentnerinnen und Rentnern Kapitalauszahlungen von 25 bis 100 Prozent. Soll man einen Teil der Rente als Kapital beziehen? Kapitalauszahlungen aus dem überobligatorischen Bereich sind unter bestimmten Bedingungen steuerfrei und bei Renten kommt gegebenenfalls eine teilweise niedrigere Besteuerung nach dem Ertragsanteil zum Tragen. Wenn Sie sich ihre Pensionskasse teilweise oder ganz auszahlen lassen, macht eine nachträgliche Verrentung über eine teure Leibrente keinen Sinn. Stattdessen müssen Sie prüfen: Wie legt man das Kapital kostengünstig und ertragreich an und wie vergleicht sich diese Variante mit dem Bezug der Pensionskassen-Rente?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den steuerfreien Betrag, den Schweiz-Grenzgänger in Direktversicherungen anlegen können, 2018 nochmals deutlich erhöht. Aber gerade jüngere Grenzgänger sollten zweimal überlegen, bevor sie zugreifen. Hohe Gebühren drohen den Steuervorteil langfristig nicht nur aufzufressen, sondern können zu dramatisch schlechteren Ergebnissen als bei nicht steuerbegünstigten kostengünstigen Alternativen führen.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss in der Rentenphase sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung zahlen. Dazu kommt noch die Pflegeversicherung. Das macht knapp 20 Prozent Abzüge und stellt eine massive Schlechterstellung gegenüber anderen Renten dar, wo nur die Arbeitnehmerbeiträge zu zahlen sind. Noch dazu gibt es für Grenzgänger im Gegensatz zu direktversicherten Arbeitnehmern in Deutschland kein Geld vom Chef.
Sie beenden Ihre Tätigkeit in der Schweiz? Was vielen nicht klar ist: Sie verlieren damit den Anspruch auf Rentenzahlungen aus der 2. Säule. Stattdessen haben Sie nur noch Anspruch auf die Auszahlung des Freizügigkeitskapitals, also des in der Pensionskasse angesparten Kapitals. Welche Optionen haben Sie für dieses Pensionskassenkapital? Informieren Sie sich unbedingt, bevor das Geld die Pensionskasse verlässt, denn bestimmte vorteilhafte Optionen, wie das Splitting auf zwei Konten, sind danach nicht mehr möglich.
Natürlich finden Sie zum Thema Schweiz-Grenzgänger eine Menge Informationen in Netz. Bedenken Sie aber, dass diese in der Regel von Banken, Versicherungen oder Maklern kommen. Also von Leuten, die vom Verkauf von Finanzprodukten leben und Sie deshalb nicht unabhängig beraten. So verkaufen fast alle scheinbar unabhängigen Grenzgängerseiten Versicherungen auf Provisionsbasis.
Besonders bei Steuersparmodellen wie Direktversicherungen und Überträgen in Rürup-Renten ist Vorsicht geboten. Hier lauern hohe (versteckte) Vertriebs- und laufende Kosten.
Tipp: Schauen Sie ins Impressum und prüfen Sie die Zulassung des Seitenbetreibers. Nicht selten verbirgt sich dahinter ein Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und/oder ein Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO