Da die Mehrheit Honorarberatung allenfalls vom Hörensagen kennt, soll diese Seite nochmals häufige Fragen kurz und prägnant beantworten.
Bei einer Honorarberatung bezahlt der Kunde die Dienstleistung des Beraters direkt an den Honorarberater, vergleichbar einem Anwalt oder Steuerberater.
Sie erkennen einen echten Honorarberater an seiner Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h Gewerbeordnung oder als Honorar-Anlageberater nach §94 WpHG. Sie finden diese in den Statusinformationen.
Jein. Der Begriff Honorarberater an sich ist nicht geschützt. Heißt konkret: Alle Honorar-Finanzanlagenberater sind Honorarberater. Aber nicht alle, die sich Honorarberater nennen, haben eine Zulassung nach §34h.
Der wichtigste Unterschied zur Provisionsberatung: Ich kontaktiere nicht Sie, sondern Sie mich. In einem Blogartikel erkläre ich ausführlich die 7 Schritte vom Erstkontakt über das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch bis zur Umsetzung meiner Anlageempfehlungen.
Ich halte davon überhaupt nichts, da Bestandsgebühren die Kostenvorteile einer Honorarberatung weitgehend eliminieren. Seriöse Honorarberater rechnen ausschließlich nach Stunden ab.
Da Sie Ihren Honorarberater direkt bezahlen, handelt er in Ihrem Interesse. Wird Ihr Finanzberater dagegen von Banken oder Versicherern bezahlt, entsteht ein Interessenskonflikt. Sie bezahlen dessen Beratung natürlich in jedem Fall mit, nur eben indirekt über für Sie intransparente Provisionen.
Der Interessenkonflikt entsteht durch die Bezahlung des Beraters durch Versicherungen und Banken. Je teurer die Geldanlage oder die Versicherung ist, desto mehr Provision erhält der Finanzberater. Daher hat er kein Interesse Ihnen kostengünstige Geldanlagen zu vermitteln, denn dann verdient er weniger.
Nein, Honorarberatung lohnt sich auch für überschaubare Summen ab etwa 10.000 Euro. Viele Privatanleger unterschätzen Bestandsprovisionen und Erfolgsprämien, die sie ihrem vermeintlich gratis beratenden Finanzprodukteverkäufer über die Jahre bezahlen.