Honorar-Finanzanlagenberater - gerne auch mal mit Honorar-Finanzberater abgekürzt - klingt kompliziert, ist es aber nicht.
Das Berufsbild des Honorar-Finanzanlagenberaters nach 34h Gewerbeordnung entstand 2014. Wichtig für Sie zu wissen: Nicht jeder Honorarberater ist automatisch auch ein
Honorar-Finanzanlagenberater. Genau hin schauen lohnt sich also.
Wenn mich Menschen nach meinem Beruf fragen und ich sage: "Ich bin Honorar-Finanzanlagenberater" ernte ich nicht selten ein Stirnrunzeln gepaart mit "Was ist denn das?". Meine Antwort: Ich berate meine Kund:innen in Sachen Geldanlage sowie Altersvorsorge und werde direkt von ihnen bezahlt - wie ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt.
Wer immer sich die Berufsbezeichnung Honorar-Finanzanlagenberater ausgedacht hat - selbsterklärend ist sie nicht. Und dann gibt es auch noch die geschützte Berufsbezeichnung Honorar-Anlageberater nach §94 Wertpapierhandelsgesetz!
Gegen diese beiden geschützten Berufsbezeichnungen stehen zahlreiche nicht geschützte Berufsbezeichnungen wie "Finanzcoach", "Finanzplaner","unabhängiger Finanzberater" und "Anlageberater", die von Finanzprodukteverkäufern verwendet werden, die alles andere als unabhängig sind. Auch die Formulierung "auf Honorarbasis" ist nicht geschützt. Wie erkennen Sie also einen echten Honorarberater?
Ist ein Honorar-Finanzanlagenberater dasselbe wie ein Honorarberater?
Hier antworte ich mit einem eindeutigen "Jein". Der Begriff "Honorarberater" ist im Gegensatz zu "Honorar-Finanzanlagenberater" nicht geschützt. Was heißt das also für Sie?
1. Alle Honorar-Finanzanlagenberater sind auch Honorarberater. Ich selbst bezeichne mich im Alltag als Honorarberater. Das ist aus Vereinfachungsgründen auch völlig in Ordnung. Voraussetzung für den geschützten Begriff "Honorar-Finanzanlagenberater" ist dagegen eine Zulassung nach 34 h Gewerbeordnung. Dafür habe ich bereits 2013 eine Prüfung vor der IHK in Berlin absolviert. Diese Zulassung können Sie stets im Vermittlungsregister der jeweiligen Industrie- und Handelskammer überprüfen.
Sie finden diese Zulassung auch auf der Website in den Statusinformationen und häufig auch im Impressum des jeweiligen Honorar-Finanzanlagenberaters. Neben seiner Sachkunde in Finanzen ist seine wichtigste Eigenschaft: Er darf keine Provisionen von Produktanbietern annehmen und ist damit frei von Interessenskonflikten.
2. Nicht alle Honorarberater sind dagegen automatisch auch Honorar-Finanzanlagenberater oder gar Honorar-Anlageberater. Wieso das? Nun, der Begriff des Honorarberaters ist nicht geschützt. Daher bezeichnen sich auch viele als Honorarberater, die eine Zulassung als Makler oder Finanzanlagenvermittler (§ 34 f) haben.
3. Aus meiner Sicht schmücken sich leider auch Trittbrettfahrer mit dem Attribut "Honorarberater" oder "Honorarberatung". Sie locken damit Kund:innen an, die nach einem oder einer echten, unabhängigen Honorarberater:in für ihre Geldanlage suchen. Diese potenzielle Kund:innen haben also schon verstanden, dass Honorarberatung Vorteile bietet, kennen sich aber verständlicherweise nicht mit den Details der Berufsbezeichnungen aus.
Schlimmstenfalls bitten diese "Honorarberater" ihre Kund:innen doppelt zur Kasse: Berechnen Ihnen also die Stunden UND kassieren Provisionen vom Produktanbieter, die sie nicht an Sie als Kund:innen weiterreichen. Diese für Sie intransparenten Provisionen bezahlen Sie aber natürlich mit.
Wie finden Sie den für Sie passenden Anlagenberater?
1. Checken Sie als erstes die Zulassung auf der Website. Dort muss stehen, dass der Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h GewO zugelassen ist. Meist finden Sie diese Information im Impressum. Zu dieser Statusinformation ist der Honorar-Finanzanlagenberater gesetzlich verpflichtet.
Zusätzlich steht diese auch im Vermittlungsregister der IHK. Finden Sie die Zulassung nach 34h nirgends, dann handelt es sich um keinen Honorar-Finanzanlagenberater. Achtung: Es gibt deutschlandweit nur 228 Honorar-Finanzanlagenberater (Stand 1. Juli 2021) wie mich und nur 17 (!) Honorar-Anlageberater nach §94 WbHG. Dagegen verkaufen in Deutschland rund 38.500 Finanzvermittler ihre Finanzprodukte gegen Provision.
2. Checken Sie das Vergütungsmodell auf der Website und/oder während des Erstgesprächs. Fragen Sie ganz direkt nach, wie der Honorar-Finanzanlagenberater oder die Honorar-Finanzanlagenberaterin ihre Leistung abrechnet.
3. Welche Vorbildung hat der Honorar-Finanzanlagenberater? Es gibt in der Finanzbranche sehr viele Quereinsteiger. Ich selbst bin beispielsweise promovierter Chemiker, habe international gearbeitet und maßgeblich auch die Anlagestrategie einer Pensionskasse mitgestaltet.
4. Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Finden Sie das Auftreten des Honorar-Finanzanlagenberaters sympathisch? Wirkt er wie ein Berater oder eher wie ein Verkäufer? Finden sich Referenzen auf der Website? Ist der Honorar-Finanzanlagenberater als Experte schon mal öffentlich in Erscheinung getreten, hält er Vorträge oder ist über ihn in der Presse berichtet worden?
Wie rechnet ein seriöser Honorarberater nach 34h ab?
Wie ein Honorar-Finanzanlagenberater seine Beratung abrechnet, schreibt der Gesetzgeber NICHT vor. Es gibt keine Gebührenordnung wie bei Steuerberatern oder Architekten. Er oder sie darf also beispielsweise nach Bestand abrechnen. Häufig handelt es sich dabei um einen festgelegten Prozentsatz vom Depotbestand, z.B ein Prozent. Und zwar egal, ob das Depot hoch oder runter geht.
Ich finde das viel zu teuer. Stellen Sie sich vor: Sie haben ein Depot von 100.000 Euro und zahlen jährlich 1 Prozent Bestandsgebühr, dann bekommt Ihr Honorar-Finanzanlagenberater jährlich 1000 Euro! Das macht nach zehn Jahren 10000 Euro, die Sie bezahlen müssen (Nullrendite angenommen, sonst entsprechend mehr). Damit ist ein entscheidender Vorteil der Honorarberatung vernichtet: Die niedrigen Kosten.
Eine einmalige Abrechnung nach Stunden ist für den Kunden bzw. die Kundin deutlich günstiger, transparenter und damit fairer.
Honorar-Finanzanlagenberater: Tipp für Ihre Auswahl
Auch wenn es sich um einen Honorar-Finanzanlagenberater nach 34h handelt: Behalten Sie die Gesamtkosten im Blick. Denn WIE ein Honorar-Finanzanlagenberater abrechnet, ist nicht festgelegt.
Aber: Ein einmaliges Honorar kommt Sie in der Regel immer günstiger als eine Bestandsgebühr, die Ihrem Honorarberater über Jahre ein Passiveinkommen verschafft.
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