Bei Aufgabe der Schweizer Arbeitsverhältnises bzw. Renteneintritt kann Kapital von Schweizer Pensionskassen oder sogenannten
Freizügigkeitskonten steuerfrei in eine Rürup-Rente ( Basis Rente) übertragen werden. Dies ist die steuerlich einzig sinvolle Möglichkeit Schweizer Pensionskassenkapital nach
Deutschland zu transferieren. Die Schweizer Quellensteuer wird erstattet. Dabei kommt die sonst bei Rürüp-Renten angewendete Höchstgrenze von 20.000/40.000 Euro ( Ledige/Verheiratete) nicht
zur Anwendung. Die Alternative ist die Auszahung der Schweizer Rente, bzw. vor Renteneintritt der Verbleib des Kapitals auf dem Freizügigkeitskonto.